Die Stadt Kerpen hat mittlerweile über 65.000 Einwohner. Mit der steigenden Einwohnerzahl und den steigenden Zahlen an Senioren wird auch die Bedeutung der rechtlichen Betreuung in Kerpen immer größer. Hier finden Sie die notwendigen Informationen zur gesetzlichen Betreuung in Kerpen, insbesondere die Daten des zuständigen Betreuungsgerichts und der Betreuungsbehörde. Für alle Städte im Rhein-Erft-Kreis ist zwar normalerweise der Rhein-Erft-Kreis als Betreuungsbehörde zuständig. Diess gilt allerdings nicht für die Stadt Kerpen. Zuständige Betreuungsbehörde ist hier vielmehr die Stadt Kerpen. Die hier beschriebenen Zuständigkeiten gelten für alle Stadtteile von Kerpen, also Sindorf, Kerpen, Horrem, Brüggen, Buir, Blatzheim, Türnich, Balkhausen, Manheim Mödrath oder Neu-Bottenbroich.
Wenn Sie eine Betreuung für eine in Kerpen ansässige Person anregen möchten oder selbst in Kerpen wohnen und für sich eine Betreuung beantragen möchten, finden Sie hier das dafür notwendige Formular.
Betreuungsgericht:
Amtsgericht Kerpen
Nordring 2-8
50171 Kerpen
Telefon: 02237 508-0
Telefax: 02237 508-470
www.ag-kerpen.nrw.de
Betreuungsbehörde:
Stadt Kerpen, Betreuungsstelle
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon: 02237/58-0
Telefax: 02237/58-102
www.stadt-kerpen.de
Auf dieser Webseite können Sie sich auch über in Kerpen tätige Berufsbetreuer informieren.