Die Stadt Hürth grenzt südwestlich direkt an Köln und hat zwölf Stadtteile, namentlich Althürth, Knapsack, Berrenrath, Gleuel, Alstädten-Burbach, Stotzheim, Sielsdorf, Efferen, Fischenich, Kendenich, Hermülheim und Kalscheuren. Zuständig für die Anordnung und die Überprüfung von gesetzlichen Betreuungen in Hürth ist das Amtsgericht Brühl, zu dessen Gerichtsbezirk Hürth gehört. Als Betreuungsbehörde fungiert in Hürth die Betreuungsstelle des Rhein-Erft-Kreises.
Möchten Sie eine gesetzliche Betreuung für sich beantragen, oder möchten Sie für eine dritte Person eine solche anregen, können Sie hier ein dafür passendes Formular finden.
Zuständiges Betreuungsgericht:
Amtsgericht Brühl
Balthasar-Neumann-Platz 3
50321 Brühl
Telefon: 02232 709-0
Telefax: 02232 709-999
www.ag-bruehl.nrw.de
Betreuungsbehörde:
Rhein Erft Kreis, Betreuungsstelle
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271/ 83-0
Telefax: 02271/ 83-2300
www.rhein-erft-kreis.de
Weitere Informationen, insbesondere zu Berufsbetreuern in Hürth, können Sie ebenfalls auf dieser Webseite finden.