Leistungen
Generell kann es dazu kommen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. In diesen Fällen kann vom jeweils örtlich zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Als Betreuer kann ein ehrenamtlicher, ein Berufsbetreuer oder ein Betreuungsverein die Betreuung übernehmen.