Wir über uns

Im Jahre 1992 wurde die im BGB geregelte „Vormundschaft” und “Pflegschaft für Volljährige” abgeschafft und durch das Betreuungsgesetz ersetzt. Menschen, die durch Behinderung, Alter oder Krankheit in der Besorgung ihrer Angelegenheiten beeinträchtigt sind und dringend der Hilfe durch andere bedürfen, erhalten dadurch mehr persönliche Unterstützung und rechtliche Vertretung.

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine vertraute Person bevollmächtigen, die dann für den Vollmachtgeber handlungsfähig wird, wenn dieser wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. In einer solchen Vorsorgevollmacht können auch nicht vertrauenswürdige Personen von der Vorsorge ausgeschlossen werden. Oftmals ermächtigen solche Vollmachten „zur Vertretung in allen Angelegenheiten“. […]

Die Betreuungsverfügung

Im Vorsorgefall kann das dem zuständigen Amtsgericht zurgehörige Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer oder einen Betreuungsverein für kranke oder behinderte Menschen bestellen. Ist der bedürftige Mensch noch anhörungsfähig, wird er vom Gericht in Bezug auf die beabsichtigte Bestellung angehört. Es besteht allerdings auch vorab die Möglichkeit, in einer sogenannten Betreuungsverfügung zu regeln, wer als gesetzlicher Betreuer […]

Betreuerwechsel im Rahmen der rechtlichen Betreuung – Voraussetzungen und Vorgehensweise

Zum 01.01.1992 wurde das Vormundschaftsrecht mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes durch das einheitliche Rechtsinstitut „Rechtliche Betreuung„ ersetzt. Seit diesem Zeitpunkt ist es ausdrückliches Ziel des Gesetzes, dem Betreuten im Rahmen der Betreuung möglichst viel Autonomie zu erhalten und seinen Wünschen weitestgehend Rechnung zu tragen. Natürlich sieht das Gesetz daher auch die Möglichkeit vor, dass das Betreuungsgericht […]

Rechtliche Betreuung – eine Übersicht

Bis zum 01.01.1992 galt in der Bundesrepublik das Vormundschaftsrecht für Volljährige. Bis dahin unterschied das Gesetz zwischen der Gebrechlichkeitspflegschaft und der Vormundschaft. Zum 01.01.1992 wurde dieses Vormundschaftsrecht mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes durch das einheitliche Rechtsinstitut „Rechtliche Betreuung„ ersetzt. Die Betreuung ist in den §§ 1896 bis 1908 im BGB näher geregelt. Das dazugehörige Verfahrensrecht ist […]

Kölner Organisationen Gesetzliche Betreuung

Verein Kölner Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer e.V. c/o Betreuungsbüro Rathenauplatz Rathenauplatz 30 50674 Köln Tel: 02203 997379 E-Mail: info@vkbb.de Internet: www.vkbb.de

Berufsbetreuer in Köln und Umgebung

In Deutschland werden bereits mehr als 1 Million Menschen gesetzlich betreut. Insbesondere in den deutschen Großstädten wächst die Zahl der Betreuten ständig, da gerade hier die gestiegene Altererwartung und die Auflösung der Familienstrukturen besonders schwerwiegt. Diese Situation findet sich auch in der Stadt Köln. Beim Amtsgericht Köln werden mittlerweile deutlich mehr als 10.000 Betreuungen geführt, […]