In Deutschland werden bereits mehr als 1 Million Menschen gesetzlich betreut. Insbesondere in den deutschen Großstädten wächst die Zahl der Betreuten ständig, da gerade hier die gestiegene Altererwartung und die Auflösung der Familienstrukturen besonders schwerwiegt.
Diese Situation findet sich auch in der Stadt Köln. Beim Amtsgericht Köln werden mittlerweile deutlich mehr als 10.000 Betreuungen geführt, Tendenz steigend (das Amtsgericht Köln ist schließlich auch für sämtliche Stadtteile Kölns zuständig, namentlich z. B. Altstadt Süd, Neustadt-Süd, Altstadt-Nord, Neustadt-Nord, Deutz, Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal, Zollstock, Rondorf, Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß, Sürth, Godorf, Immendorf, Meschenich, Lindenthal, Klettenberg, Sülz, Braunsfeld, Junkersdorf, Müngersdorf, Weiden, Lövenich, Widdersdorf, Ehrenfeld, etc.)
Betreut werden die überwiegende Zahl dieser Betreuten durch selbstständige Berufsbetreuer. Berufsbetreuer sind die gesetzlichen Vertreter für Erwachsene, welche wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können.
Obwohl die Arbeit des Berufsbetreuers teilweise sehr anspruchsvoll ist, hat der Gesetzgeber bislang keine Kriterien für die Eignung zum rechtlichen Betreuer festgelegt.
Lediglich in denjenigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche die gesetzliche Betreuung zum Gegenstand haben, finden sich einige Hinweise, welche die Anforderungen an die Qualifikation des Berufsbetreuers betreffen.
So ergibt sich aus § 1897 I BGB, dass die zum Betreuer bestellte Person geeignet sein muss, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und ihn hierbei im erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.
§ 1901 BGB regelt darüber hinaus, dass der Betreuer die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen hat, wie es dessen Wohl entspricht.
Obwohl es somit eigentlich keine spezielle Qualifikationsvoraussetzungen für Berufsbetreuer gibt, werden tatsächlich in der Hauptsache solche Bewerber zu Berufsbetreuern bestellt, welche über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Grund dafür ist die Tatsache, dass die nach dem BGB vorzunehmende Eignungsbeurteilung durch die lokale Betreuungsbehörde, also zum Beispiel durch die Betreuungsbehörde der Stadt Köln, vorgenommen wird. Neben anderen Voraussetzungen achtet die Betreuungsbehörde dabei insbesondere auch auf die Vorbildung des Berufsbetreuers.
Bevorzugte Studiengänge oder Ausbildungen sind dabei zum Beispiel ein Studium in Bereichen wie Soziale Arbeit oder Rechtswissenschaft oder eine Aus- oder Weiterbildung im sozialen, pflegerischen oder kaufmännischen Bereich. Aufgrund der hohen Anforderungen des Berufes sind selbstverständlich auch eine langjährige Berufserfahrung in dem Bereich gesetzliche Betreuung gerne gesehen.
Die fachlichen Kenntnisse des Berufsbetreuers richten sich nach den von ihm zu übernehmenden Aufgabenkreisen:
– Grundzüge des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG), allgemeine Kenntnisse über den Ablauf des Betreuungsverfahrens und die Behörden- und Gerichtsstrukturen).
– Umfassende Kenntnisse des Sozialrechts (Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Rentenversicherung (SGB VI), Krankenversicherung (SGB V), Pflegeversicherung (SGB XI), Schwerbehindertenrecht (SGB IX).
– Kenntnisse häufiger Krankheitsbilder (Demenzerkrankungen, geistige, seelische und körperliche Behinderungen, Suchterkrankungen, etc.).
– Kenntnisse wirtschaftlicher und finanzieller Verfahren (Vermögensanlage, Vermögensverwaltung, Privatinsolvenz, Vertragsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Unterhaltsrecht, etc.)
Darüber hinaus muss der selbstständige Berufsbetreuer aufgrund des Umganges mit den hochsensiblen Daten seiner Betreuten ausreichende Kenntnisse im Datenschutz und in der Büroorganisation und selbstverständlich insbesondere in dem Umgang mit den ihm anvertrauten Menschen haben.
Die meisten Berufsbetreuer sind beim Bundesverband der Berufsbetreuer organisiert. Viele Kölner Berufsbetreuer darüber hinaus beim Verein Kölner Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer.
Im folgenden finden sie eine alphabetische Liste von Berufsbetreuern in Köln und Umgebung:
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Dipl. Sozialpädagogin, Soziologin M.A.
Kalker Hauptstr. 296
51103 Köln
Tel: 0221-2945780
Fax: 0221-5465244 Email: hscheid@gmx.net
www.bewosocius.de Terwedow, Joachim Michael Im Linder Bruch 9 E 51147 Köln Tel.: 02203/67897 Fax: 02203/9776685 Email: bet.ter@web.de Viva-a-Vida GbR Annette Wächter-Tasic Nägelistr. 5 50733 Köln Tel: 0221/59810477 Fax: 0221/59810485 Mobil: 0177/3439418 EMail: info@viva-a-vida.de www.viva.a.vida.de