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Wir über uns

Im Jahre 1992 wurde die im BGB geregelte „Vormundschaft” und “Pflegschaft für Volljährige” abgeschafft und durch das Betreuungsgesetz ersetzt. Menschen, die durch Behinderung, Alter oder Krankheit in der Besorgung ihrer Angelegenheiten beeinträchtigt sind und dringend der Hilfe durch andere bedürfen, erhalten dadurch mehr persönliche Unterstützung und rechtliche Vertretung.

Diese Seite soll als Infoseite dazu dienen, im Bereich von Köln und Umgebung Adressen und Infos über sämtliche an der Betreuung Beteiligte zu bieten. Wenn Sie Interesse an der Aufnahme Ihrer Adresse als Beteiligter im Betreuungsverfahren haben, kontaktieren Sie uns.