Mit einer Patientenverfügung kann geregelt werden, welche ärztlichen Maßnahmen in Bezug auf die eigene Person angewendet oder unterlassen werden sollen.
Die Patientenverfügung sollte somit eine möglichst genaue Beschreibung darüber enthalten, welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen erfolgen oder unterlassen werden sollen (zum Beispiel die Unterlassung der Anlage einer PEG-Sonde (Magensonde) als lebensverlängernde Maßnahme).