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Betreuung in Dormagen

Dormagen ist eine zum Rhein-Kreis Neuss gehörende Stadt mit etwa 63.000 Einwohnern, welche zwischen den Metropolen Köln im Süden und Düsseldorf im Nordosten liegt und im Norden an die Kreisstadt Neuss grenzt.

Wie in fast allen deutschen Städten wird auch in Dormagen der Anteil der Senioren an der Bevölkerung immer größer, so dass auch dort die Nachfrage nach gesetzlicher Betreuung immer größer wird.

Zuständiges Betreuungsgericht in Dormagen ist das Amtsgericht Neuss, zuständige Betreuungsbehörde ist die Betreuungsstelle der Stadt Dormagen.

Hier finden Sie einen Antrag/Anregung für eine gesetzliche Betreuung.

Zuständiges Betreuungsgericht:

Amtsgericht Neuss
Breite Straße 48
41460 Neuss
Telefon: 02131 289-0
Telefax: 02131 289-750
www.ag-neuss.nrw.de

Betreuungsbehörde:

Stadt Dormagen, Betreuungsstelle
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Telefon: 02133/257-0
Telefax: 02133/257-429
www.dormagen.de