IMPRESSUM

Betreuung in Wesseling

Zuständiges Betreuungsgericht für Wesseling ist das Amtsgericht in Brühl. Die zuständige Betreuungsbehörde für die Stadt Wesseling wiederum ist die Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Diese Zuständigkeiten gelten für alle Stadtteile von Wesseling, also Wesseling-Mitte, Berzdorf, Keldenich und Urfeld. Weiter unten finden Sie die entsprechenden Informationen zu den zuständigen Stellen. Auf dieser Webseite können Sie sich darüber hinaus über das Betreuungsverfahren im Allgemeinen, aktuelle Urteile im Betreuungsrecht sowie über die in Wesseling tätigen rechtlichen Betreuer (z. B. Berufsbetreuer) informieren.

Möchten Sie für sich selbst eine Betreuung in Wesseling beantragen oder möchten Sie für eine in Wesseling wohnende Person eine Betreuung anregen, finden Sie hier das dafür notwendige Formular.

Zuständiges Betreuungsgericht:

Amtsgericht Brühl
Balthasar-Neumann-Platz 3
50321 Brühl
Telefon: 02232 709-0
Telefax: 02232 709-999
www.ag-bruehl.nrw.de

Betreuungsbehörde:

Rhein Erft Kreis, Betreuungsstelle
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271/ 83-0
Telefax: 02271/ 83-2300
www.rhein-erft-kreis.de