Wie andere Städte ebenso, wird auch die Bevölkerung in Leverkusen mit seinen rund 161.000 Menschen wegen des demographischen Wandels immer älter. Die Nachfrage nach gesetzlichen Betreuern (z. B. Berufsbetreuern) wird somit auch in Leverkusen immer größer.
Zuständig für den Sozialbericht im Rahmen der gesetzlichen Betreuung ist in Leverkusen die Betreuungsstelle der Stadt Leverkusen. Herr des Betreuungsverfahrens wiederum ist das Betreuungsgericht des Amtsgerichts Leverkusen. Die notwendigen Informationen finden Sie weiter unten.
Wenn Sie für eine Person welche in Leverkusen wohnt, eine Betreuung anregen möchten oder für sich selbst eine Betreuung dort beantragen möchten, finden Sie hier ein Formular für die Beantragung/Anregung der rechtlichen Betreuung.
Zuständiges Betreuungsgericht:
Amtsgericht Leverkusen
Gerichtsstraße 9
51379 Leverkusen
Telelon: 02171 491-0
Telefax: 02171 491-222
www.ag-leverkusen.nrw.de
Betreuungsbehörde:
Stadt Leverkusen, Betreuungsstelle
Goetheplatz 1-4
51379 Leverkusen
Telefon: 0214 406-0
Telefax: 0214 406-1172
www.leverkusen.de